Index

§ 1. Geltungsbereich und Anbieter

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Respory GmbH, Leharstraße 1, 4020 Linz, Österreich, (nachfolgend “wir” oder “uns”) und unseren Geschäftskunden (nachfolgend “Kunde”).
1.2. Unsere AGB finden Anwendung auf alle Verträge über die Lieferung von Produkten und die Erbringung von Dienstleistungen, einschließlich der Software- und Hardwareprodukte.
1.3. Abweichende Bedingungen des Kunden, die wir nicht ausdrücklich anerkennen, sind für uns unverbindlich, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.

§ 2. Angebot

2.1. Unsere Angebote gelten als freibleibend.
2.2. Sämtliche Angebots- und Projektunterlagen dürfen ohne Zustimmung der Respory GmbH weder vervielfältigt noch Dritten zugänglich gemacht werden. Sie können jederzeit zurückgefordert werden und sind der Respory GmbH unverzüglich zurückzustellen, wenn die Bestellung anderweitig erteilt wird.
2.3. Unsere Angebote sind ab dem Ausstellungsdatum für einen Zeitraum von 30 Tagen verbindlich, sofern im Angebot nichts anderes angegeben ist.
2.4. Änderungen oder Ergänzungen des Angebots durch den Kunden führen zu einer Aufhebung der ursprünglichen Bindungsfrist, es sei denn, wir bestätigen die Änderungen schriftlich.

§ 3. Vertragsgegenstand

3.1. Gegenstand des Vertrages ist die Lieferung und Installation von Hardware (Sensoren zur Erfassung von Bewegungsdaten) sowie die Bereitstellung von Softwarelösungen (zur Auswertung der Bewegungsdaten und Visualisierung der Datenanalysen auf einem Dashboard oder über eine API).
3.2. Die Hardware und Software werden ausschließlich im Rahmen von B2B-Geschäften bereitgestellt.
3.3. Pilotphasen gelten als separate Testvereinbarungen mit begrenztem Funktionsumfang und erhöhtem Supportaufwand. Eine automatische Verlängerung oder Umstellung in ein Dauerschuldverhältnis erfolgt nicht. Der Übergang in einen längerfristigen Vertrag bedarf einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung.

§ 4. Vertragsabschluss

4.1. Der Vertrag kommt durch das Angebot der Respory GmbH und die anschließende verbindliche Annahme des Angebots durch den Kunden zustande.
4.2. Nach Vertragsschluss erfolgt die Bearbeitung der Bestellung und Lieferung gemäß den in der Bestellung vereinbarten Details.

§ 5. Preise und Zahlungsbedingungen

5.1. Die in unseren Angeboten genannten Preise gelten ab Werk bzw. ab Lager exklusive Umsatzsteuer, Verpackung, Versand, Montage und Rücknahme. Wenn im Zusammenhang mit der Lieferung Gebühren, Steuern oder sonstige Abgaben erhoben werden, trägt diese der Käufer.
5.2. Die Zahlung der Setupkosten für Hardware und Montage ist vorab per Banküberweisung, mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen ab Rechnungsdatum, zu leisten.
5.3. Die monatlichen Lizenzgebühren für die Nutzung der Software werden am 5. des jeweiligen Monats in Rechnung gestellt und sind innerhalb von 7 Tagen zu bezahlen, sofern nicht anders vertraglich geregelt.
5.4. Alle Zahlungen sind ausschließlich auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu leisten. Der Kunde trägt etwaige Überweisungsgebühren und -kosten.
5.5. Im Falle der verspäteten Zahlung berechnen wir die gesetzlichen Verzugszinsen in Höhe von 9,2 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank, sowie etwaige Mahngebühren.
5.6. Sollte die Zahlung nicht rechtzeitig innerhalb der Zahlungsfrist und nach einer Mahnung mit Nachfrist erfolgen, behalten wir uns das Recht vor, den Zugang zur Software oder den Service bis zur vollständigen Begleichung der ausstehenden Beträge zu sperren oder den Vertrag fristlos zu kündigen.
5.7. Sollte der Kunde in Zahlungsverzug geraten, ist die Respory GmbH berechtigt, weitere Lieferungen und Leistungen nach vorheriger schriftlicher Ankündigung auszusetzen sowie die Ware auf Kosten des Kunden zurückzunehmen.
5.8. Bei Aufträgen mit einem Auftragswert über €10.000 ist die Respory GmbH berechtigt, eine Anzahlung in Höhe von 50 % des Auftragswertes vor Beginn der Arbeiten zu verlangen. Die restliche Zahlung wird nach Lieferung fällig.
5.9. Es wird ausdrücklich Wertbeständigkeit der laufenden Lizenzgebühren vereinbart. Als Maß zur Berechnung der Wertbeständigkeit dient der von der Statistik Austria monatlich verlautbarte Verbraucherpreisindex 2020 (Basisjahr 2020) oder ein an seine Stelle tretender Index. Ausgangsbasis für diese Wertsicherung ist die für den Monat des Vertragsabschlusses endgültig verlautbarte Indexzahl. Der Kunde wird mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten schriftlich informiert.

§ 6. Eigentumsvorbehalt

6.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller ausstehenden Beträge Eigentum der Respory GmbH. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Ware vor Eigentumsübergang zu veräußern, zu verpfänden oder in sonstiger Weise darüber zu verfügen. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehalts liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird.
6.2. Bei Zahlungsverzug, drohender Zahlungseinstellung oder im Falle der Zwangsvollstreckung gegen den Kunden ist die Respory GmbH berechtigt, die Vorbehaltsware zu demontieren und/oder sonst zurückzunehmen, ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag gleichzusetzen ist. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet.

§ 7. Lieferbedingungen und Versand

7.1. Die Lieferung der Hardware erfolgt an die vom Kunden angegebene Adresse. Der Kunde trägt sämtliche Versandkosten.
7.2. Die Lieferzeiten für Hardware und Software werden im Rahmen des Vertragsabschlusses mitgeteilt und sind unverbindlich, es sei denn, ein fester Liefertermin wurde ausdrücklich vereinbart.
7.3. Die Lieferung erfolgt in der Regel per Post oder durch ein Versandunternehmen. Der Kunde trägt das Risiko des Verlusts oder der Beschädigung der Ware ab dem Zeitpunkt der Übergabe an das Versandunternehmen.
7.4. Verzögert sich die Lieferung aufgrund von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat (z. B. unzureichende Bereitstellung von Informationen), verlängert sich die Lieferzeit entsprechend. Dadurch entstehende zusätzliche Kosten trägt der Kunde.
7.5. Der Kunde ist verpflichtet, die Ware unmittelbar nach Erhalt auf Vollständigkeit und mögliche Transportschäden zu überprüfen und der Respory GmbH etwaige Schäden innerhalb von fünf (5) Werktagen schriftlich anzuzeigen.
7.6. Die Respory GmbH ist berechtigt, Teillieferungen durchzuführen, sofern diese für den Kunden zumutbar sind. Teillieferungen gelten als selbständige Lieferungen und können separat in Rechnung gestellt werden. Ein vereinbarter Gesamtliefertermin bleibt hiervon unberührt.

§ 8. Betrieb der Sensorik

8.1. Die Sensorik der Respory GmbH ist für den Betrieb in handelsüblichen Umgebungsbedingungen (z. B. Raumtemperatur, Luftfeuchtigkeit im stationären Handel) konzipiert. Eine Nutzung außerhalb dieser Bedingungen kann zu Fehlfunktionen führen und schließt eine Gewährleistungsansprüche sowie Schadenersatzansprüche aus.
8.2. Bei unsachgemäßer oder eigenmächtiger Montage, insbesondere durch unqualifiziertes Personal, entfällt der Gewährleistungsanspruch sowie etwaige Schadenersatzansprüche bei daraus resultierenden Schäden.
8.3. Die Hardware entspricht den geltenden EU-Richtlinien und ist CE-konform.

§ 9. Mitwirkungspflichten

9.1. Der Kunde verpflichtet sich, alle für die Installation und Inbetriebnahme erforderlichen Unterlagen und Informationen fristgerecht bereitzustellen. Dazu gehören insbesondere:
• Raumpläne im Maßstab inkl. Elektroplan (Lichtinstallation/Stromschienen)
• Regalmeteraufteilung
• Liste der relevanten Regalmeter, Module, Gruppierungen und Sortimente
9.2. Verzögerungen oder Mehraufwände, die durch unvollständige oder fehlerhafte Mitwirkung entstehen, berechtigen die Respory GmbH zur gesonderten Abrechnung des zusätzlichen Aufwands. Für Zeiträume ohne nutzbare Daten infolge mangelnder Kundenbereitstellung erfolgt keine Gutschrift.

§ 10. Vertragslaufzeit und Kündigung

10.1. Der Vertrag tritt mit der Unterzeichnung durch den Kunden in Kraft und läuft zunächst für die vereinbarte Dauer von drei Jahren, es sei denn die Vertragsdauer wurde schriftlich gesondert geregelt. Diese Regelung gilt nicht für ausdrücklich als Pilotphase definierte Verträge, deren Laufzeit gesondert vereinbart wird.
10.2. Eine vorzeitige Kündigung des Vertrages ist nur bei groben Vertragsverstößen durch die andere Partei möglich.
10.3. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht mindestens 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich gekündigt wird.

§ 11. Haftung und Gewährleistung

11.1. Eine Haftung für Schäden, die durch äußere Einwirkungen oder unsachgemäßen Gebrauch, wie z.B. unbefugtes Öffnen des Gehäuses der Hardware, entstehen, ist ausgeschlossen.
11.2. Die Gewährleistung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und beträgt 2 (zwei) Jahre ab Lieferung der Hardware und Bereitstellung der Software.
11.3. Ansprüche müssen schriftlich innerhalb von sieben (7) Werktagen nach Entdeckung des Mangels gemeldet werden. Der Kunde hat das defekte Produkt auf eigene Kosten an die Respory GmbH zurückzusenden.
11.4. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen behält sich die Respory GmbH vor, den Gewährleistungsanspruch nach eigener Wahl durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu erfüllen. Für die Verbesserung oder den Austausch hat der Kunde der Respory GmbH die erforderliche Zeit und Gelegenheit in angemessenem Umfang zu gewähren. Verweigert er diese oder wird diese in unangemessener Weise verkürzt, ist die Respory GmbH von der Gewährleistung und der Mängelbeseitigung befreit.
11.5. Jedweder Ersatz der Respory GmbH für eine versuchte oder erfolgreiche Mängelbeseitigung durch den Kunden selbst oder durch nicht von der Respory GmbH beauftragte oder hierzu ermächtigte Dritte (eigenmächtige Ersatzvornahme) ist ausgeschlossen.
11.6. Sämtliche Gewährleistungsansprüche erlöschen, sofern an Lieferteilen durch den Kunden oder Dritte nicht im Vorhinein durch die Respory GmbH autorisierte Eingriffe (insb. Montage, Änderungen und Instandsetzungen) vorgenommen werden.
11.7. Eine Haftung der Respory GmbH erstreckt sich nicht auf Mängel, die auf den vom Kunden bereitgestellten Materialien oder einer von ihm vorgeschriebenen Konstruktion beruhen.
11.8. Der Kunde hat der Respory GmbH bei sonstigem Anspruchsverlust Gelegenheit zur Prüfung der Beanstandung zu geben. Wenn die Überprüfung einer Mängelanzeige ergibt, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist die Respory GmbH berechtigt, den Ersatz aller Aufwendungen zu verlangen. Kosten der Überprüfung und der versuchten oder durchgeführten Mängelbehebung werden von der Respory GmbH zu den tatsächlichen Kosten berechnet. Bei schriftlicher Zurückweisung der Mängelrüge durch die Respory GmbH muss der Kunde seinen Gewährleistungsanspruch bei sonstigem Verlust innerhalb von sechs Monaten gerichtlich geltend machen.
11.9. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bei der Übergabe vorhanden war. Die Vermutung der Mangelhaftigkeit bis zum Beweis des Gegenteils, wenn der Mangel innerhalb von 6 Monaten nach der Übergabe hervorkommt (§ 924 Satz 2 ABGB) wird ausgeschlossen.
11.10. Der Kunde haftet für Schäden, die durch unzureichende oder fehlerhafte Mitwirkungspflichten, insbesondere durch unrichtige oder unvollständige Angaben, entstehen. Eine Haftung der Respory GmbH für solche Schäden ist ausgeschlossen.
11.11. Eine Haftung für Folgeschäden, wie entgangenen Gewinn, Produktionsausfall oder Datenverlust, die durch eine unsachgemäße Handhabung oder durch den Einsatz der Software oder Hardware in einer für diese nicht vorgesehenen Umgebung entstehen, wird ausdrücklich ausgeschlossen.
11.12. Die Respory GmbH haftet für Schäden nur, sofern dieser oder Gehilfen von diesem Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. Diese Haftungsbeschränkung gilt jedoch nicht für den Ersatz von Personenschäden. Der Ersatz von entgangenem Gewinn, Folgeschäden und Vermögensschäden, nicht vorhersehbaren Schäden, nicht typischerweise eintretenden Schäden, nicht erzielten Ersparnissen, Zinsverlusten und von Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit ist die Haftung der Höhe nach mit dem Auftragswert beschränkt.
11.13. In allen Fällen der Haftung der Respory GmbH, hat der Kunde das haftungsauslösende Verschulden von der Respory GmbH zu beweisen. Die Beweislastumkehr nach § 1298 Satz 2 ABGB ist gegenüber dem Kunden ausgeschlossen. Sämtliche Schadenersatz-ansprüche gegen die Respory GmbH und/oder deren Erfüllungs- und Besorgungsgehilfen verjähren im Unternehmergeschäft 6 Monate ab Erkennbarkeit des Schadens und Schädigers.
11.14. Bei Verbesserung oder Austausch mangelhafter Teile gelten die obenstehenden Bestimmungen entsprechend; die Gewährleistungsfrist endet jedoch spätestens 6 Monate nach Ablauf der für den ursprünglichen Teil geltenden Gewährleistungsfrist.

§ 12. Höhere Gewalt

12.1. Keine Partei haftet für die Nichterfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, wenn diese durch Ereignisse verursacht wird, die außerhalb ihrer Kontrolle liegen („Höhere Gewalt“). Zu solchen Ereignissen gehören insbesondere, aber nicht ausschließlich, Naturkatastrophen, Pandemien, Epidemien, Krieg, Streik, behördliche Anordnungen oder Unterbrechungen der Energieversorgung.
12.2. Die betroffene Partei hat die andere Partei unverzüglich schriftlich über das Eintreten und die voraussichtliche Dauer der Höheren Gewalt zu informieren.
12.3. Während der Dauer der Höheren Gewalt sind die betroffenen Pflichten der Parteien ausgesetzt. Die Vertragslaufzeit verlängert sich automatisch um den Zeitraum, in dem die Höhere Gewalt andauert.
12.4. Dauert die Höhere Gewalt länger als 90 Tage, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Schadensersatzansprüche schriftlich mit einer Frist von 14 Tagen zu kündigen.

§ 13. Datenschutz

13.1. Wir verpflichten uns, die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die DSGVO, zu beachten.
13.2. Wir erheben und verarbeiten keine personenbezogenen Daten ohne die ausdrückliche Zustimmung des Kunden.
13.3. Eine Weitergabe von Kundendaten an Dritte erfolgt ausschließlich mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
13.4. Alle übermittelten Bewegungsdaten werden ausschließlich in anonymisierter Form zur Auswertung und Analyse verwendet.
13.5. Die Daten werden in sicheren Rechenzentren (z.B. Amazon Web Services in Frankfurt) unter Einhaltung der DSGVO gespeichert und übertragen.
13.6. Der Kunde bleibt Eigentümer aller durch die Nutzung unserer Hardware und Software generierten Daten. Wir verwenden diese Daten ausschließlich zur Verbesserung unserer Dienstleistungen und führen Analysen nur in anonymisierter und kumulierter Form durch, z. B. für Branchenstatistiken.
13.7. Der Kunde hat jederzeit das Recht, Auskunft über die verarbeiteten Daten zu verlangen und unrichtige Daten berichtigen zu lassen.
13.8. Der Kunde ist für die Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten und verarbeiteten Daten verantwortlich. Die Respory GmbH haftet nicht für Verstöße gegen geltende Datenschutzbestimmungen, die durch die Daten des Kunden verursacht werden.
13.9. Die vom Kunden im Rahmen des Projekts bereitgestellten Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet. Eine darüberhinausgehende Nutzung erfolgt nur nach vorheriger Zustimmung des Kunden. Die Nutzung anonymisierter und aggregierter Bewegungsdaten durch die Respory GmbH zur internen Analyse, Produktentwicklung oder statistischen Auswertung bleibt vorbehalten.
13.10. Die ausgegebenen Auswertungen dürfen vom Kunden frei verwendet, weiterverarbeitet und weitergegeben werden, sofern keine Markenrechte oder Softwarekomponenten der Respory GmbH verletzt werden.

§ 14. Software und Lizenzen

14.1. Der Kunde erhält keine Eigentumsrechte an der Software. Die Software wird dem Kunden im Rahmen einer Lizenz zur Nutzung überlassen.
14.2. Die Lizenz ist nicht übertragbar, und der Kunde darf die Software nicht an Dritte weitergeben, verkaufen oder vermieten.
14.3. Fehlerbehebungen und Qualitätsverbesserungen der Software sind im Rahmen der Lizenzgebühr enthalten und werden in regelmäßigen Abständen zur Verbesserung des Nutzungserlebnisses bereitgestellt.
14.4. Die Lizenz zur Nutzung der Software ist an die Vertragslaufzeit gebunden und wird nach Ablauf des Vertrags automatisch beendet.
14.5. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zurückzuentwickeln (Reverse Engineering), zu dekompilieren oder zu disassemblieren, es sei denn, dies ist gesetzlich ausdrücklich erlaubt. Jegliche Verstöße führen zu einer sofortigen Beendigung der Lizenz und können rechtliche Schritte nach sich ziehen.
14.6. Die Respory GmbH behält sich das Recht vor, die Lizenz zur Nutzung der Software bei groben Vertragsverstößen oder fortwährendem Zahlungsverzug vorübergehend zu sperren.
14.7. Der Zugang zur API sowie die Nutzung von Dashboards oder PDF-Reports unterliegen unterschiedlichen Lizenzmodellen. Technische Nutzungsbeschränkungen (z. B. Datenvolumen, gleichzeitige API-Zugriffe) können vertraglich vereinbart werden. API-Zugänge werden mit Vertragsende deaktiviert.

§ 15. Support und Service

15.1. Der Kunde erhält innerhalb von 48 Stunden eine Antwort auf Supportanfragen.
15.2. Der Service umfasst Fehlerbehebung, Sicherheitsupdates und Usability-Verbesserungen der Software. Weitere Dienstleistungen können durch eine separate Vereinbarung geregelt werden.
15.3. Der Support für die Hardware ist während der Gewährleistungsfrist inbegriffen. Danach kann eine gesonderte Wartungsvereinbarung getroffen werden.
15.4. Die durchschnittliche Verfügbarkeit der Software im Jahresmittel beträgt 98,5 %. Die Verfügbarkeit beschränkt sich lediglich auf das Dashboard und die API. Die Sensorik ist hiervon ausgenommen. Wartungsarbeiten werden nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durchgeführt und rechtzeitig angekündigt. Bei schwerwiegenden Ausfällen kann die Respory GmbH nach eigenem Ermessen eine Kulanzregelung gewähren (z. B. Gutschrift, kostenlose Credits oder Verlängerung der Lizenzlaufzeit). Ein Rechtsanspruch auf Entschädigung besteht nicht.

§ 16. Geheimhaltung und geistiges Eigentum

16.1. Beide Parteien verpflichten sich, alle Informationen, die sie im Rahmen des Vertrages erhalten, vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.
16.2. Diese Geheimhaltungspflicht bleibt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 (drei) Jahren bestehen, es sei denn, eine kürzere Dauer wird vertraglich vereinbart.
16.3. Alle Rechte an Ideen, Konzepten, Dokumentationen, Daten und Produkten, die im Rahmen der Vertragsleistung entwickelt oder verwendet werden, verbleiben ausschließlich bei der Respory GmbH.
16.4. Jegliche Verwendung, Vervielfältigung oder Weitergabe des geistigen Eigentums der Respory GmbH ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung zulässig.
16.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind alle vertraulichen Unterlagen der Respory GmbH unverzüglich zurückzugeben oder nachweislich zu vernichten.
16.6. Der Kunde ist nicht berechtigt, Marken, Logos oder sonstige Kennzeichen der Respory GmbH, ohne vorherige schriftliche Zustimmung zu nutzen.

§ 17. Schlussbestimmungen

17.1. Es gilt ausschließlich das Recht der Republik Österreich unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Diese Regelung gilt auch für Verträge, die keine Lieferungen von Waren betreffen.
17.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aufgrund eines zwischen dem Kunden und der Respory GmbH abgeschlossenen Vertrages ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz der Respory GmbH.
17.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleiben die übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Regelung wird durch eine solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen möglichst nahekommt.
17.4. Die Respory GmbH behält sich das Recht vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Kunden schriftlich oder in elektronischer Form (z. B. per E-Mail) mitgeteilt. Sofern der Kunde nicht innerhalb von 30 Tagen nach Mitteilung schriftlich widerspricht, gelten die Änderungen als akzeptiert. Bei wesentlichen Änderungen, insbesondere solcher, die das vertragliche Gleichgewicht erheblich verändern, steht dem Kunden ein außerordentliches Kündigungsrecht zum Änderungszeitpunkt zu. Auf dieses Recht wird der Kunde in der Änderungsmitteilung ausdrücklich hingewiesen.